AUF DEM WEG ZUR SICHEREN GEMEINDE ...
... heißt die Kindes- und Jugendschutzkampagne des Gemeindejugendwerks (mehr dazu findet ihr auf den Seiten des Bundes-GJW)
Die Einladung Jesu, die Kinder zu ihm kommen zu lassen (Mk, 10.13ff), ist vor allem ein Aufruf, innerhalb kirchlicher Räume phantasievolle und kreative Angebote für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Die christliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat aber nicht nur phantasievoll, sondern auch frei und sicher zu sein! Sichere Gemeinden können von sich sagen:
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Wir haben starke Kinder!
- Wir haben wache Mitarbeitende!
- Kindeswohlgefährdung, Gewalt und Missbrauch sind keine Tabuthemen!
- Wir haben Berater und Anlaufstellen!
- Wir achten auf Sicherheit!
"Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung"
So steht es - kurz gefasst - in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die 1992 (mit Vorbehalten!) auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde (vgl. die §§ 1626-1698b des BGB "Elterliche Sorge"/"Personensorge"). So weit die Theorie! In der Praxis werden auch hier bei uns in Deutschland viele Kinder Opfer von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Zu viele! Die Formen der Gewalt gegen Kinder sind vielfältig.
MYTHEN & FAKTEN
Mythen zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Einige Auffassungen über Gewalt gegen Kinder und Jugendliche halten sich hartnäckig, stimmen aber einfach nicht. Solche "Mythen" finden ihren Ausdruck in Sätzen wie:
- Der Täter ist der Fremde.
- Täter sind erkennbar.
- Gewalt hinterlässt sichtbare Spuren.
- Opfer haben Mitschuld.
- In Deutschland muss kein Kind hungern.
- Ein Klaps hat noch niemandem geschadet.
- Wer glaubt, hat es leichter.
Demgegenüber stellen wir fest:
- Täter sind fast immer Menschen aus dem engeren Umfeld des Kindes.
- Täter sind meist "ganz normale" heterosexuelle Männer.
- Täter sind nicht leicht zu erkennen, denn sie wissen sich und ihre Taten zu tarnen.
- Gewalt hinterlässt nicht immer sichtbare Spuren.
- Opfer haben nicht Mitschuld! Die Schuld liegt allein beim Täter.
- "In Deutschland ist jedes fünfte Kind arm." Das sagt der Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschafts-forschung. "Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Armut betroffen." Das sagt der Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland von Unicef aus Mai 2008. In Städten wie Bremen oder Berlin bezieht jedes 5. bzw. jedes fast jedes 3. Kind Sozialgeld. (Vgl. ZEFIR-Datenpool)
- Jegliche Schläge gegen Kinder sind verboten (BGB § 1631 Abs. 2). Betroffene Kinder sind unsicherer und ängstlicher und werden leichter zu Tätern und Täterinnen.
- Wer glaubt, hat es nicht leichter! Glaube schützt nicht vor Gewalt und ihren Folgen. Trotz Gewalterfahrungen glauben zu können, ist eine Herausforderung und ein Geschenk.
Fakten
Die Formen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind vielfältig:
WAS TUN?
Gemeinde heute hat sich der Realität von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in ihrem Kontext zu stellen. Sichere und phantasievolle Beziehungen zu Kindern zeigen sich in Emotionalität und Reflexion, in Nähe und Distanz, in Offenheit und dem Recht, nicht alles preisgeben zu müssen.
Beim Thema "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" geht es um Mitarbeiterschutz und Kindesschutz! (Auch Mitarbeiterschutz ist wichtig: Schon eine unhaltbare und erfundene Verdächtigung könnte das "Aus" als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin bedeuten!) Kinder und Jugendliche, die Gewalt erleben sind immer auch Opfer unklarer Beziehungsstrukturen. Darum liegt der Schwerpunkt des Schutzes auf Verbalisierung und Transparenz. Um eine gemeinsame, wirksame Sprache gegen Vernachlässigung und Gewalt zu finden, braucht es transparente Standards für die Prävention, Intervention und Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
Mehr dazu hier: Seiten des GJW zur sicheren Gemeinde
In unseren Einrichtungen und Gruppen brauchen wir darüber hinaus klare, für alle nachvollziehbare Regeln für den Umgang miteinander - vor allem für den Umgang der Mitarbeitenden mit den Kindern und Jugendlichen. Siehe hierzu unseren "Verhaltenskodex für Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen". Er wurde durch den AK Sichere Gemeinde im Gemeindejugendwerk des BEFG erarbeitet.
Für die Jungschar Sachsen-Anhalt wurde dieser Kodex in Abstimmung mit den Mitarbeitern als verpflichtende Verhaltensanweisung festgelegt. Alle Mitarbeiter werden zu Beginn des Jungscharlagers nochmals darin unterwiesen und müssen dies auch mit ihrer Unterschrift beurkunden.
Kontakt zur Vertrauensperson des GJW NOS:
Daniel Wall (Hannover)
Mobil: 0176 / 60029804
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