Ergänzende Lagerordnung für Mitarbeiter:

  • Einhaltung der Brandschutzbestimmungen

  • Raucherinsel beim langen Bungalow des Vorbereitungstreffen

  • Keine Wasserpfeife (Shisha)

  • Das Rauchen auf das absolut "Notwendige" beschränken (wirklich nur, wenn die Lunge auf dem letzten Loch pfeift)

  • Lagerfeuergruppe erst wenn alle Kids im „Bett" sind und Ruhe im Lager ist

  • Nachtruhe für MA spätestens 02.00

  • max. 6 Jungscharler zur 1. Nachtwache

  • Bessere Einhaltung der Nachtruhe (Lärm durch MAH und Jungscharler der 1. Nachtwache)

  • Nachtwache: regelmäßige Rundgänge (mind. alle 20 min)

  • Jungscharler nicht allein auf Rundgang

  • generell mind. ein 21-jähriger in jeder Nachtwache

  • Vermeidung von Grüppchenbildung

  • Kein Barfußlaufen

  • Kein freier Oberkörper

  • keine aufreizende Kleidung (Hotpants, sehr tiefe Ausschnitte, verlängerter Gürtel ;-)

  • Keine männlichen MA ins Mädchenzelt und umgekehrt

  • Umsetzung des Seminars "sichere Gemeinde" (gegenseitiges Massieren etc.)

  • Alkohlverbot auf dem Jungscharlager

  • Abmeldung bei der Lagerleitung beim Verlassen des Lagergeländes zu privaten Zwecken

  • Die Anweisungen der Lagerleitung sind bindend (Lagerleitung: 1. Helmar und Rebecca, 2. Torsten)