Liebe Eltern,

 

wir wissen, dass für viele von euch der Teilnehmerbeitrag von 65€ - 85€ pro Kind und oft auch die notwendige Ausrüstung (wie Schlafsack und Isomatte) eine ziemliche Kraftanstrengung bedeutet.

Gerade deshalb wollen wir ganz klar sagen: Am Geld soll es nicht scheitern!

Uns ist es sehr wichtig, dass kein Kind wegen Geldmangel zu Hause bleiben muss und nicht am Bergwitzlager teilnehmen kann. Deswegen wollen wir an dieser Stelle auf verschiedene Fördermöglichkeiten hinweisen:

 

1.  Bildungspaket - Leistungen für Soziale und Kulturelle Teilhabe

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Wer ist zuständig?
Sie erhalten Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters.

Wer bekommt diese Leistung?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Was bedeutet Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden, beispielsweise für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein)Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikschule)Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche)die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)

Wie funktioniert das?
Die Leistung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommen kann. Wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, er berät Sie gern.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zum Höchstbetrag von monatlich 10,00 € oder max. 120,00 € / Jahr können die Aufwendungen in Form von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren usw. gefördert werden. Der Geldbetrag wird Ihnen nicht ausgezahlt, sondern in Form von Gutscheinen ausgehändigt oder direkt an den Leistungserbringer (hier das GJW) ausgezahlt.

Anmerkung: Ein großer Vorteil ist hierbei, dass auch die Aufwendungen für die notwendige Ausrüstung gefördert werden und nicht nur der Teilnehmerbeitrag!!!

 

2.  Unterstützung durch ihre örtliche Kirchengemeinde / Freikirche

Wenn sie Mitglied oder auch nur Freund einer Freikirche oder ev. / kath. Kirchgemeinde sind, können sie sich vertrauensvoll an den Gemeinderat / Vorstand wenden und ihn um Unterstützung für ihr Kind bitten. Eine eventuell notwendige Teilnahmebescheinigung stellen wir ihnen gerne aus.

 

3.  Unterstützung durch das GJW / Jungschar Sachsen-Anhalt

Wenn alle Stricke reißen oder die Zeit für einen Antrag einfach zu kurz ist, können sie sich auch gerne an uns wenden. Durch großzügige Spenden steht uns auch ein "Fördertopf"zur Verfügung. Hier wird jeder Fall individuell entschieden. Im allgemeinen wird aber auf ein Eigenanteil von mindestens 25 € pro Kind wert gelegt.

Als Voraussetzung orientieren wir hier darauf, dass sie als Eltern Empfänger von Leistungen nach SGB II / XII sind. Aber auch Empfänger  von Wohngeld nach Wohngeldgesetz, des Kinderzuschlags oder Sozialhilfe nach SGB XII werden hier berücksichtigt.

Sollte dies nicht auf sie zutreffen, ihr Kind aber aus anderen finanziellen Gründen nicht teilnehmen können: Reden sie mit uns. Wir finden eine Lösung. Versprochen!

 

4. Ganz wichtig: Wir helfen ihnen!

Wir lassen sie bei den notwendigen Anträgen nicht im Regen stehen. Wenden sie sich bitte bei allen Fragen zur Anmeldung und Förderung an Torsten Drößler. Er hilft ihnen gerne weiter.