Kinder zu schlagen, ist in Deutschland verboten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch §1626 (2) steht: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Dennoch sind der "Klaps auf den Po" oder die "Ohrfeige" gegenüber den eigenen Sprösslingen noch immer keine Seltenheit. Und auch manchem Jungscharmitarbeiter, mancher Kindergottesdienstmitarbeiterin "rutscht schon mal die Hand aus". Dabei sind selbst "leichte Klapse?" oder das Schütteln von Kindern Grenzüberschreitungen und eine Form der Misshandlung!

Die Dunkelziffer bei körperlicher Gewalt, die vor allem im engsten Familienkreis vorkommt, ist hoch. Schätzungen zufolge werden lediglich fünf bis zehn Prozent aller Kindesmisshandlungen angezeigt! Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Oft bekommen nur Familienmitglieder die Vorfälle mit und wagen es nicht, die eigene Verwandtschaft anzuzeigen.

In "frommen" Kreisen wird dies unter Umständen sogar noch biblisch begründet, zum Beispiel mit dem Hinweis auf Sprüche 13,24a: "Wer den Stock schont, hasst seinen Sohn; wer seinen Sohn liebt, erzieht ihn beizeiten." Doch Kinder, die geschlagen werden, können dieses Handeln ihrer Eltern nicht verstehen. Die Gefahr ist groß, dass sie selbst zu Tätern und Täterinnen werden und ihre Wut oder Hilflosigkeit gewalttätig an anderen Kindern oder später an Gleichaltrigen sowie ihren eigenen Kindern auslassen.

 

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